ANTRAG

Programm „100 Zebrastreifen für Krefeld“ – Förderung des Fußverkehrs und Erhöhung der Verkehrssicherheit

Die Verwaltung wird beauftragt, ein systematisches Programm „100 Zebrastreifen für Krefeld“ zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es, bestehende Querungen für den Fußverkehr vorrangig und sicherer zu gestalten sowie neue Querungsmöglichkeiten zu schaffen, um den Fußverkehr attraktiver zu machen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Dazu wird die Verwaltung gebeten:

  1. Bis Mitte 2026 eine Vorlage zu erstellen, in der dargelegt wird, wo die Einrichtung von Fußgängerüberwegen eine Verbesserung der Fußwegeinfrastruktur herbeiführen kann. Dabei sollen insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden:

  • Schulwege und Querungen im Umfeld von Bildungseinrichtungen

  • Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • Einkaufsbereiche und Nahversorgungseinrichtungen

  • Wohngebiete mit hohem Fußverkehrsaufkommen

  • Bereiche mit besonders schutzbedürftigen Personengruppen (Kinder, ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität)

  1. Im Rahmen der Vorlage ein Beteiligungsverfahren zu entwickeln, bei dem Bürgerinnen und Bürger, Bezirksvertretungen, Schulen, Verkehrswacht und weitere Akteure Vorschläge für die Einrichtung von Zebrastreifen einbringen können. Die Begleitung durch Beteiligungsformate wie Fußverkehrs-Checks, die im Mobilitätskonzept festgelegt wurden, sind zu prüfen.

  2. Im Rahmen der Vorlage einen Zeitplan für die schrittweise Umsetzung vorzulegen sowie die erforderlichen finanziellen Mittel zu ermitteln.

  3. Im Rahmen der Vorlage Qualitätsstandards für die Anlage von Zebrastreifen festzulegen, die eine hohe Verkehrssicherheit gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung

  • Ausreichende Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern

  • Ortsfeste Beleuchtung

  • Gehwegvorstreckungen und Installation von Warnelementen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Verkürzung der Querungswege

  • Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen

  • Gegebenenfalls Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der Fußgängerüberwege

  1. Im Rahmen der Vorlage zu umreißen, wie das Vorhaben in seiner Umsetzung mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden kann.

Begründung:

Zufußgehen ist die einfachste, umweltfreundlichste und sozialste Form der Fortbewegung. Bereits heute wird in Krefeld ein bedeutender Anteil der Wege zu Fuß zurückgelegt. Dennoch findet der Fußverkehr in der Verkehrsplanung häufig noch zu wenig Beachtung. Sichere und komfortable Querungsmöglichkeiten sind jedoch wesentlich, damit sich Menschen – insbesondere Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität – sicher im Stadtgebiet bewegen können.

Vorbildliche Programme in anderen Kommunen:

Mehrere Städte in Deutschland haben erfolgreich Zebrastreifenprogramme initiiert. Leipzig hat mit dem Programm „100 Zebrastreifen für Leipzig“ den Fußverkehr deutlich gestärkt. In Baden-Württemberg unterstützte das Verkehrsministerium im Rahmen des Aktionsprogramms „1.000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ sechs Modellkommunen dabei, mehr sichere Fußgängerüberwege einzurichten. Auch Berlin hat ein umfangreiches Programm für Fußgängerquerungshilfen aufgelegt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Beispiele zeigen, dass ein systematischer Ansatz erfolgreich ist und zu mehr Verkehrssicherheit führt.

Erleichterte rechtliche Rahmenbedingungen:

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) ist die Anlage von Zebrastreifen erheblich erleichtert worden. Die Änderungen bieten den Kommunen deutlich mehr Handlungsspielraum. Es sind keine Mindest- und Höchstfrequenzen im Fuß- und Fahrverkehr mehr erforderlich, und es muss keine konkrete Gefahrenlage mehr nachgewiesen werden. Die in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ (R-FGÜ) genannten verkehrlichen Voraussetzungen gelten ausdrücklich nur noch als rechtlich unverbindliche Empfehlungen. Zudem kann an allen Zebrastreifen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden, wenn dies für die Sicherheit erforderlich ist.

Verkehrssicherheit:

Zahlreiche Untersuchungen, darunter die Unfallforschung der Versicherer (UDV), belegen: Richtig geplante und gestaltete Zebrastreifen erhöhen die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie bieten eine fußverkehrfreundliche Vorrangregelung mit kürzeren Wartezeiten als Übergänge mit Lichtsignalanlagen. Zebrastreifen sind bei einem Fußverkehrsaufkommen bis ca. 150 Personen pro Stunde die optimale Querungshilfe. An den meisten untersuchten Zebrastreifen geschahen keine oder nur sehr wenige Unfälle.

Vision Zero:

Die Stadt Krefeld bekennt sich zur „Vision Zero“ – dem Ziel, schwere Verkehrsunfälle mit Personenschäden langfristig auf null zu reduzieren. Ein systematisches Zebrastreifenprogramm ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Es trägt dazu bei, die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer – Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen – besser zu schützen.

Förderung nachhaltiger Mobilität:

Sichere und komfortable Fußwege fördern die eigenständige Mobilität und tragen zur Verkehrswende bei. Wenn Eltern darauf vertrauen können, dass ihre Kinder sicher zur Schule kommen, werden mehr Kinder zu Fuß gehen statt mit dem Auto gebracht zu werden. Dies reduziert den motorisierten Verkehr, verbessert die Luftqualität und fördert die Gesundheit.

Beteiligung der Bürgerschaft:

Die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bei der Identifizierung geeigneter Standorte für Zebrastreifen nicht nur inhaltlich wertvolle Impulse liefert, sondern auch Politikverdrossenheit entgegenwirken kann. Wer täglich zu Fuß unterwegs ist, kennt die neuralgischen Punkte genau. Durch Beteiligungsformate wie Fußverkehrs-Checks können konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.