Der Rat der Stadt Krefeld beschließt,
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gemäß § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld die Bildung eines „Unterausschusses Gedenken und Erinnerungskultur“ als Unterausschuss des Ausschusses für Kultur, Denkmal und Städtepartnerschaften.
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Die Anzahl der Mitglieder wird auf 9 festgelegt. Die Mitglieder werden vom Rat aus der Mitte des Ausschusses für Kultur, Denkmal und Städtepartnerschaften per Listenwahl analog zu § 50 Abs. 3 GO NRW gewählt
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Der Unterausschuss wählt seinen Vorsitz aus seiner Mitte, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NRW. Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für den Vorsitz ist nicht vorgesehen.
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Der Unterausschuss tagt mindestens zwei Mal jährlich und erstattet Bericht im Fachausschuss, in welchem die vorberatenen Beschlüsse beschlossen werden.
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Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, der Villa Merländer einen stimmberechtigten Sitz im Unterausschuss zukommen zu lassen.
Begründung
Die kommunale Gedenk- und Erinnerungskultur ist ein besonders sensibles Aufgabenfeld. Die angemessene Beteiligung von zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Akteur*innen—darunter insbesondere Einrichtungen wie die Jüdische Gemeinde Krefeld, die Villa Merländer, historische Vereine und erinnerungskulturelle Initiativen—erfordert eine fachlich fundierte, verantwortungsvolle und vertrauensvolle Ausschussarbeit. Die Bildung eines eigenen Unterausschusses dient:
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der fachlichen Entlastung des Kulturausschusses,
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der konzentrierten Bearbeitung der komplexen und vielfältigen Themen im Bereich Gedenken und Erinnerung,
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der Gewährleistung eines sensiblen und professionellen Umgangs mit beteiligten Expert*innen und Institutionen,
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einer breiten und fairen demokratischen Beteiligung, unabhängig von parteipolitischen oder extremistischen Einflussnahmen in der Ausschussführung.
Die Übertragung klar definierter Entscheidungsbefugnisse auf den Unterausschuss ist durch § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung ausdrücklich zulässig. Das Modell entspricht der gängigen kommunalrechtlichen Praxis, wie sie u. a. in der Stadt Köln bereits angewendet wird.
