ANTRAG

Öffnung der Lutherische-Kirch-Straße und der Schneiderstraße in Gegenrichtung für Radverkehr

Die Bezirksvertretung Mitte beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Lutherische-Kirch-Straße und der Schneiderstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr zeitnah zu prüfen und umzusetzen.

Begründung

In der BV-Sitzung vom 11.03.2021 wurde die Prüfung der Öffnung der beiden Straßen einstimmig beschlossen (Vorlage 352/20 E). Anlass war die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO im Jahr 2020, die den zuständigen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende aufrief, mit dem Ziel „die Zahl der in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen zu vergrößern.“

In Krefeld-Mitte wurde seitdem keine einzige Einbahnstraße dazu geprüft.

Der im Mai 2025 verabschiedete Radverkehrskonzept beinhaltet eine Liste der Einbahnstraßen, bei denen diese Prüfung vorgesehen wird. Beide oben genannten Straßen stehen auf der Liste.