ANFRAGE

Zukünftige Betriebskosten des Seidenweberhaus und ihrer Abbildung im Wirtschaftsplan

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Maßnahmen müssen nach jetzigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2027 ergriffen werden, um das Seidenweberhaus weiter zu betreiben, bis das Kesselhaus voraussichtlich im Jahr 2031, seine Funktion übernehmen kann?
2. Welche finanziellen Mittel müssen im Wirtschaftsplan 2027 für diesen Zweck eingestellt werden?
3. Wurde die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Vergabe der notwendigen Arbeiten durch die Seidenweberhaus GmbH geprüft und falls ja mit welchem Ergebnis?
4. Sind diese Mittel an die Kämmerei im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsentwurfs, d.h. der darin befindlichen mittelfristigen Finanzplanung, kommuniziert worden?

Begründung:

Bezugnehmend auf die Pläne, dass das Kesselhaus im Jahr 2031 das Seidenweberhaus in seiner Funktion als Veranstaltungshalle ersetzen soll, stellt sich die Frage des erwartbaren finanziellen Aufwands, um das Seidenweberhaus bis zum Jahr 2031 weiter betreiben zu können und dürfen.