1.1. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit dem Kommunalen Ordnungsdienst sowie der Polizei eine Übersicht über die Situation im Bereich der Rheinpromenade vorzulegen. Diese soll insbesondere die Anzahl der Einsätze, die Art der Vorfälle (z. B. im Bereich Jugendschutz oder Ruhestörungen), zeitliche Schwerpunkte sowie eine mögliche Entwicklung im Jahresvergleich umfassen.
1.2. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung Ost zur Kenntnis gegeben werden. Der Beschluss-punkt „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Handlungskonzept für die Rheinpromenade in Uerdingen vorzulegen mit dem Ziel, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu unterbinden und die Aufenthaltsqualität für Anwohner und Familien nachhaltig zu sichern“ wird in diesem Zusammenhang entsprechend zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.
1.3. Zugleich wird die Verwaltung in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, inwiefern ergänzend zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch präventive Ansätze zur weiteren Verbesserung der Situation beitragen können. Denkbar wären hierbei etwa aufsuchende Jugendsozialarbeit, Dialog- und Beteiligungsformate mit den Nutzergruppen der Rheinpromenade sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe, sofern die Ergebnisse die Notwendigkeit zeigen.
2. Im Zuge der geplanten Umgestaltung des unteren Werfts sowie weiterer baulicher Maßnahmen entlang der Rheinpromenade und ihres Umfelds soll die Aufenthaltsqualität nachhaltig verbessert werden. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung hierzu einen aktuellen Sachstand zu berichten, damit sich die neue, größere Bezirksvertretung ein Bild machen kann. Auf dieser Grund-lage können künftig weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen abgeleitet werden, um die Aufenthaltsqualität an der Rheinpromenade gezielt zu verbessern. Dabei sind insbesondere freiraumplanerische Maßnahmen wie zusätzliche Sitzgelegenheiten, Begrünung & Verschattung zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die bestehende Regelung zum Fahrradverkehr im oberen Bereich der Rheinpromenade besser umgesetzt werden kann.
4. Der Kommunalbetrieb Krefeld wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Rheinpromenade, ins-besondere in stark frequentierten Abschnitten, zusätzliche Müllbehälter für die Sommermonate aufgestellt werden können. Dabei soll auch die Anbringung sogenannter Pfandringe berücksichtigt werden. Zudem ist zu prüfen, wie durch geeignete Maßnahmen zur Müllvermeidung und Sensibilisierung ein nachhaltiger Umgang mit dem öffentlichen Raum gefördert werden kann.
Die Rheinpromenade soll ein Ort für alle Bürgerinnen und Bürger bleiben. Dieses Anliegen teilen wir ausdrücklich. Bei allen weiteren Überlegungen und Maßnahmen soll eine angemessene Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie insbesondere von jungen Menschen, die die Rheinpromenade nutzen, sichergestellt werden. Unser Antrag verfolgt das Ziel, die Debatte zu versachlichen, eine fundierte Grundlage zu schaffen und grundsätzliche wie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Rheinpromenade zu prüfen.
Begründung
Der Antrag „Sicherheit und Ordnung an der Uerdinger Rheinpromenade“ der CDU-Fraktion vom 19.03.2026 bezieht sich auf eine Zuschrift eines Bürgers vom 18. März 2026 um 23:09 Uhr. Die Einbringung des Antrags erfolgte am 19. März 2026 um 13:50 Uhr. Vor diesem Hintergrund erscheint aus unserer Sicht keine ausreichende inhaltliche Prüfung des Sachverhalts erfolgt. Die antragstellenden Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nehmen das subjektive Sicherheitsempfinden der Person, die sich an die Bezirksvertretung gewandt hat, selbstverständlich ernst. Dennoch ist der CDU-Antrag aus mehreren Gründen kritisch zu sehen: Er stützt sich überwiegend auf subjektive Wahrnehmungen, ohne belastbare Daten oder Erkenntnisse. Formulierungen wie „vermehrt Rückmeldungen“ bleiben unkonkret und sind nicht belegt. Auch Rückmeldungen nach der öffentlichen Berichterstattung deuten darauf hin, dass keine strukturelle Problemlage erkennbar ist, wenn man dieser Argumentationslinie folgt. Es wird subjektives Sicherheitsgefühl mit objektiver Gefahrenlage vermischt. Letztere ist für uns derzeit nicht bekannt. Für eine sachgerechte Bewertung ist eine Trennung und Beantwortung dieser Aspekte erforderlich. Durch die Darstellung entsteht der Eindruck einer pauschalen Problemzuschreibung gegenüber jungen Menschen, die die Rheinpromenade als Aufenthalts- und Freizeitraum nutzen und auch nutzen sollen.
Die Rheinpromenade soll ein Ort für alle Bürgerinnen und Bürger bleiben. Dieses Anliegen teilen wir ausdrücklich. Bei allen weiteren Überlegungen und Maßnahmen soll eine angemessene Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie insbesondere von jungen Menschen, die die Rheinpromenade nutzen, sichergestellt werden. Unser Antrag verfolgt das Ziel, die Debatte zu versachlichen, eine fundierte Grundlage zu schaffen und grundsätzliche wie konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Rheinpromenade zu prüfen.
