Antrag

zu TOP 3 Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2026

Der Haushalt wird wie folgt angepasst:

1. Die Reaktivierung des Badesees wird prioritär behandelt: “Prioritäre Maßnahmen sind die Badeseeaktivierung einschließlich notwendiger Gebäudeangebote sowie die Schaffung neuer Bewegungsräume.”

2. Die Errichtung einer beleuchteten Laufstrecke wird gestrichen. Der Kostenansatz ist entsprechend anzupassen.

Begründung:

Seit 2019 steht der Badesee der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Seine Reaktivierung ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Masterplan-Prozesses und soll daher prioritär umgesetzt werden.

Ein öffentlich zugänglicher Badesee bietet insbesondere Familien, Kindern und Jugendlichen ein niedrigschwelliges und bezahlbares Freizeit- und Erholungsangebot. Gerade in dicht besiedelten Stadtgebieten gewinnen wohnortnahe Aufenthalts- und Abkühlungsmöglichkeiten im Zuge des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Der Elfrather See erfüllt hierbei eine wichtige soziale, gesundheitliche und ökologische Funktion für die Krefelder Stadtgesellschaft.

Die prioritäre Umsetzung dieser Maßnahme, gemeinsam mit den Bewegungsräumen, dient damit unmittelbar dem Breitensport, der Gesundheitsförderung und der sozialen Teilhabe.

Joggen und Laufsport sind am Elfrather See bereits heute ohne zusätzliche Beleuchtung möglich. Vor diesem Hintergrund sollen die verfügbaren Mittel vorrangig für die Wiederherstellung der Badeseenutzung und frei zugängliche Bewegungsangebote eingesetzt werden.

Die geplante beleuchtete Laufstrecke ist kritisch zu bewerten. Der Standort am Stadtrand ist nur eingeschränkt mit dem ÖPNV erreichbar und überwiegend auf eine Anreise mit dem Auto ausgerichtet. Wenn zusätzliche beleuchtete Laufangebote geschaffen werden sollen, sollten diese möglichst zentral entstehen so dass sie für möglichst viele Nutzer*innen niedrigschwellig zugänglich sind. Gleichzeitig würden durch die Beleuchtung zusätzliche Energieverbräuche und langfristige Betriebskosten entstehen, die grade vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreise kritisch zu betrachten sind. Darüber hinaus könnten schützenswerte Tier- und Naturflächen durch Lichtverschmutzung beeinträchtigt werden. Insbesondere im nordöstlichen Bereich, der laut Masterplan ausdrücklich auch dem Artenschutz dienen soll, erscheint die Maßnahme daher nicht nachvollziehbar.