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Grüne und LUKS wollen Fuß- und Fahrradverbot am Wertstoffhof kippen

Die Ratsgruppe LUKS und die Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen bringen zur kommenden Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Krefelder Abfallsatzung ein. Ziel ist es, das seit Januar geltende Verbot für Fußgänger:innen und Radfahrende am Wertstoffhof aufzuheben und die Zugänglichkeit der kommunalen Entsorgungseinrichtungen für alle Bürgerinnen und Bürger wieder verbindlich sicherzustellen.

Der Antrag reagiert auf die derzeitige Beschilderung am Wertstoffhof der GSAK, die Radfahrenden und zu Fuß Gehenden seit Januar den Zutritt verwehrt. Nach Ansicht der Antragsteller*innen ist diese Regelung weder verhältnismäßig noch rechtlich haltbar.

„Die Abfallentsorgung zählt zur Pflichtaufgabe von Kommunen, der kommunalen Daseinsvorsorge für die Bürger*innen unserer Stadt. Diese darf nicht vom Besitz eines Autos abhängig gemacht werden.
Wer kurzfristig Müll entsorgen muss, muss das auch ohne Führerschein oder eigenes Fahrzeug tun können“, erklärt Björna Althoff, Ratsfrau für die Ratsgruppe LUKS. “Aus unserer Sicht ist die Diskriminierungsfreiheit schon heute durch das allgemeine Benutzungsrecht in der Abfallsatzung und höher geltendes Recht vorgegeben. Da KBK und GSAK diesen Rahmen anders interpretieren halten wir eine Klarstellung in der Satzung für einen einfachen, weisungsgebenden Schritt des Rates.“

Der gemeinsame Änderungsantrag sieht vor, die bestehende Abfallsatzung ausdrücklich um einen Passus zu ergänzen, der die Nutzung der Abfallentsorgungsanlagen unabhängig von der gewählten Mobilitätsform garantiert. Konkret soll künftig ausdrücklich festgeschrieben werden, dass eine Anlieferung auch zu Fuß oder per Fahrrad während der regulären Öffnungszeiten möglich sein muss.

Hintergrund ist die Begründung von KBK und GSAK, das Verbot diene der Sicherheit auf dem Gelände.
Aus Sicht von Grünen und LUKS greift diese Argumentation jedoch ins Leere.

„Das aktuelle Verbot ist offensichtlich ungeeignet, die behaupteten Gefahren überhaupt zu verhindern“, sagt Julia Müller, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Vor und nach dem Tor dürfen Menschen weiterhin zu Fuß unterwegs sein – verboten wird lediglich das Passieren des Tores mit Fahrrad oder zu Fuß. Das ist weder konsistent noch nachvollziehbar. Auf Nachfrage kann weder eine dazu passende Betriebsordnung noch Kartierung vorgelegt werden, wo das Verbot gelten soll und vermeintliche Gefahren auftreten.“

Rückenwind sieht das Bündnis in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, das den Ausschluss von Radfahrenden auf einem Wertstoffhof bereits als unzulässig bewertet hatte. Auch dort sei argumentiert worden, dass Wertstoffhöfe Teil der kommunalen Daseinsvorsorge seien und nicht bestimmte Gruppen ausschließen dürften. Mit dem Antrag wollen Grüne und LUKS nun kurzfristig eine rechtssichere und diskriminierungsfreie Lösung schaffen. Von der Politik erwarten beide, dass es eine Mehrheit für den Antrag geben wird: „Wir können uns nicht vorstellen, dass irgendeine Partei in Krefeld ein rechtswidriges, untaugliches Verbot verteidigt, das Bürger*innen von Leistungen ausschließt, die wir ihnen verpflichtend bieten müssen“, fasst Ratsfrau Müller die Erwartungshaltung an die Ratskolleg*innen zusammen.