Antrag

Zu TOP 3 Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2026: Umsetzung Parkraumkonzept

Der Ausschuss für Planung, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und Liegenschaften beschließt,

1. für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Innenstadt im aktuellen Haushalt ein angemessenes und auskömmliches Budget bereitzustellen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten:

2. einen gebiets- und zeitaufgelösten Umsetzungsfahrplan für das Parkraumkonzept und die angestrebte Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.

3. bis zur abschließenden Haushaltsberatung darzustellen, welche finanziellen Mittel für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes in den Jahren 2026 ff. mindestens erforderlich sind.

4. dabei insbesondere aufzuführen, welche Personal-, Sach- und Investitionsmittel für die Umsetzung, Einführung, Ausweitung und Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung benötigt werden.

5. darzulegen, welche Einnahmepotenziale sich aus der Umsetzung des Parkraumkonzeptes und einer erweiterten Parkraumbewirtschaftung ergeben können und in welchem Zeitraum mit einer Refinanzierung zu rechnen ist.

6. zu prüfen, inwieweit eine Kürzung oder Verschiebung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel zu Mindereinnahmen, Verzögerungen bei der Umsetzung und einer Schwächung der Steuerungswirkung des Parkraumkonzeptes führen würde.

Begründung:

Die Umsetzung des im Jahr 2019 beschlossenen Parkraumkonzeptes ist ein zentraler Baustein für eine geordnete, gerechte und zukunftsfähige Nutzung des öffentlichen Raumes. Parkraumbewirtschaftung dient nicht nur der Lenkung des ruhenden Verkehrs, sondern auch einer fairen Verteilung knapper Flächen, einer höheren Aufenthaltsqualität und einer besseren Steuerung unterschiedlicher Nutzungsansprüche im Straßenraum. Vergleichbare Initiativen in anderen Kommunen zeigen, dass Parkraumbewirtschaftung zunehmend als Instrument einer gerechten und nachhaltigen Mobilität verstanden wird.

Gerade in einer angespannten Haushaltslage ist es nicht nachvollziehbar, ausgerechnet jene Maßnahmen aus dem Blick zu verlieren, die nicht nur ordnungspolitisch sinnvoll sind, sondern auch Einnahmen generieren können. Wer allein auf Kürzungen schaut und die Einnahmeseite vernachlässigt, schwächt die kommunalen Handlungsspielräume zusätzlich.

Das Parkraumkonzept darf nicht auf dem Papier stehen bleiben. Seine Umsetzung braucht finanzielle Unterlegung, personelle Ressourcen und politischen Willen. Es wäre haushaltspolitisch widersprüchlich, gerade bei den Maßnahmen zu sparen, die mittel- und langfristig zur Stabilisierung der Einnahmeseite beitragen können.

Zugleich stärkt eine wirksame Parkraumbewirtschaftung die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Raumes. Sie kann Parksuchverkehr reduzieren, Flächen zielgerichteter nutzbar machen und die Voraussetzungen dafür schaffen, Mobilität in der Stadt insgesamt effizienter und stadtverträglicher zu organisieren.