Anfrage

Gartenpools in Kleingärten in Krefeld

Die Fraktion B90/Die Grünen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie sehr ist der Wasserverbrauch in den Kleingärten angesichts der unzähligen teils nicht der Kleingartensatzung entsprechenden Pools in den Kleingärten gestiegen?

  2. Darf das Kriterium “nur aufblasbar” außer Acht gelassen werden?

  3. Das Brauchwasser wird einfach so in die Gärten und Umgebung abgelassen. Die Gärten sind nicht an die Kanalisation angeschlossen. Wie wird kontrolliert, ob die Betreiber der Pools sich an die Vorgaben zu Nicht-Zugabe von Chemikalien halten?

  4. erste Städte in NRW rufen angesichts der Hitzewelle im Mai wieder zu sparsamer Nutzung von Trinkwasser auf. Wie soll in Zeiten möglicher Wasserknappheit damit umgegangen werden?

Begründung

Die Satzung für die städtischen Kleingärten in Krefeld regelt die Nutzung der Pachtgärten. Sie wurde zuletzt erneuert, um Vorgaben für den Umweltschutz zu betonen. In der Satzung heißt es zum Thema Gartenpools in § 2.4 – “erlaubt sind nur aufblasbare, nicht fest verbundene Planschbecken”, die Größen und Zeiten sind spezifiziert, ebenso das Verbot, Wasser mit chemischen Zusätzen zur Befüllung zu verwenden. Nach § 3.9 sind Schwimmbeckenanagen in jeder Größenordnung und Ausführung komplett verboten,. Bestehende Schwimmbecken haben keinen Bestandsschutz und sind zu beseitigen.