Der Ausschuss für Planung, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und Liegenschaften beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, in einem Sachstandsbericht…
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…einen gebiets- und zeitaufgelösten Umsetzungsfahrplan für das Parkraumkonzept und die angestrebte Parkraumbewirtschaftung vorzulegen.
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…darzustellen, welche finanziellen Mittel für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes in den Jahren 2027 ff. mindestens erforderlich sind.
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…dabei insbesondere aufzuführen, welche Personal-, Sach- und Investitionsmittel für die Umsetzung, Einführung, Ausweitung und Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung benötigt werden.
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…darzulegen, welche Einnahmepotenziale sich aus der Umsetzung des Parkraumkonzeptes und einer erweiterten Parkraumbewirtschaftung ergeben können.
Begründung:
Die Umsetzung des im Jahr 2019 beschlossenen Parkraumkonzeptes ist ein zentraler Baustein für eine geordnete, gerechte und zukunftsfähige Nutzung des öffentlichen Raumes. Parkraumbewirtschaftung dient nicht nur der Lenkung des ruhenden Verkehrs, sondern auch einer fairen Verteilung knapper Flächen, einer höheren Aufenthaltsqualität und einer besseren Steuerung unterschiedlicher Nutzungsansprüche im Straßenraum. Vergleichbare Initiativen in anderen Kommunen zeigen, dass Parkraumbewirtschaftung zunehmend als Instrument einer gerechten und nachhaltigen Mobilität verstanden wird.