Mittelstreichung des Haushaltsansatzes “Biodiversität”

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Welche konkreten Auswirkungen hat die vollständige Streichung des Haushaltsansatzes auf die Erarbeitung, Fertigstellung und Umsetzung des kommunalen Biodiversitätskonzeptes?

  2. Welche bereits geplanten oder vorgesehenen Maßnahmen im Bereich Biodiversität können aufgrund der Streichung
    a) nicht mehr umgesetzt,
    b) nur verzögert umgesetzt oder
    c) nur mit alternativen Finanzierungsquellen realisiert werden? Sind diese alternativen Finanzierungsquellen bereits festgelegt und zugesagt?

  3. Welche Auswirkungen hat die Streichung auf die Möglichkeit der Stadt Krefeld, Fördermittel für Maßnahmen im Bereich Biodiversität, Naturschutz oder Stadtnatur einzuwerben? Bitte erläutern Sie insbesondere,

    • ob bereits geplante Förderanträge betroffen sind,

    • ob für bestimmte Förderprogramme kommunale Eigenmittel oder ein entsprechender Haushaltsansatz zwingende Voraussetzung sind.

  4. Welche finanziellen Mindestvoraussetzungen wären erforderlich, um spätestens mit dem Haushalt 2027 wieder förderfähig zu sein und Fördermittel für Biodiversitätsmaßnahmen erfolgreich beantragen zu können?

  5. Welcher jährliche Haushaltsansatz wäre aus Sicht der Verwaltung mindestens erforderlich, um

    • das Biodiversitätskonzept wirksam umzusetzen,

    • Fördermittel akquirieren zu können und notwendige Eigenanteile bei Förderprojekten sicherzustellen?

  6. Welche Risiken sieht die Verwaltung für die Erreichung der städtischen Ziele im Bereich Biodiversität und Klimaanpassung, wenn auch im Haushalt 2027 keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden?

Begründung

Der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben der Kommunen. Intakte Ökosysteme tragen wesentlich zur Klimaanpassung bei, verbessern die Lebensqualität in Städten, sichern wichtige Ökosystemleistungen und stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels. Gleichzeitig kommt Kommunen bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sowie der Biodiversitätsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle zu.

Mit dem Haushalt 2026 wurde der bisherige Haushaltsansatz für den Bereich „Biodiversität“ vollständig gestrichen. Dadurch stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Erarbeitung und spätere Umsetzung des kommunalen Biodiversitätskonzeptes sowie auf bereits geplante oder zukünftige Maßnahmen hat.

Von besonderem Interesse ist darüber hinaus, inwieweit die fehlenden Haushaltsmittel die Möglichkeit der Stadt beeinträchtigen, Fördermittel von Bund, Land oder der Europäischen Union einzuwerben. Zahlreiche Förderprogramme setzen kommunale Eigenanteile, personelle Ressourcen oder eine strategische Verankerung entsprechender Maßnahmen voraus. Eine fehlende finanzielle Ausstattung kann daher nicht nur die Umsetzung konkreter Projekte erschweren, sondern auch dazu führen, dass erhebliche externe Fördermittel für Krefeld nicht genutzt werden können.

Auch vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Haushaltslage und der anstehenden Beratungen über ein Haushaltssicherungskonzept dürfen dringende Maßnahmen zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht vollständig in den Hintergrund treten. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Spielräume ist es wichtig, vorhandene Fördermöglichkeiten konsequent zu nutzen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, externe Mittel für kommunale Biodiversitäts- und Naturschutzmaßnahmen einzuwerben. Ein vollständiger Verzicht auf entsprechende Haushaltsmittel kann dazu führen, dass die Stadt nicht nur eigene Handlungsmöglichkeiten verliert, sondern auch erhebliche Fördergelder ungenutzt bleiben. Aufgrund der Kürzungen sowohl beim Haushaltsansatz Biodiversität als auch pauschalen Kürzungen beim Personal der Stadt Krefeld bleiben Zweifel, ob die Stadt den Wegfall ohne weitere auch finanzielle Nachteile kompensieren kann.