Mit einer Anfrage im Ausschuss für Kultur, Denkmal und Städtepartnerschaften wollen Bündnis 90/Die Grünen Klarheit darüber schaffen, wie der vorläufige Schutz im Bereich der geplanten Denkmalbereichssatzung für die Krefelder Innenstadt umgesetzt wird. Darunter fallen die Fragen, ob die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer über die Rechtslage informiert wurden, wie die Einhaltung des vorläufigen Schutzes kontrolliert wird und welche Maßnahmen die Verwaltung ergreift, um unzulässige Veränderungen oder einen gezielten Verfall denkmalwerter Gebäude zu verhindern.
Als Beispiel nennen die Grünen das ehemalige In-der-Elst-Möbelhaus (auch Stadtschlösschen genannt) auf dem Südwall und das Haus auf der westlichen Seite der Breite Straße an der Ecke Marktstraße, wo einst ein Club beheimatet war.
„Der vorläufige Schutz ist kein bloßer Formalismus, sondern ein zentrales Instrument, um die historische Bausubstanz während des laufenden Verfahrens zu sichern. Wenn wertvolle Gebäude in dieser Zeit verändert oder ihrem Verfall überlassen werden, können die Ziele der Denkmalbereichssatzung dauerhaft unterlaufen werden. Deshalb erwarten wir Transparenz darüber, wie die Stadt den gesetzlichen Schutz tatsächlich umsetzt und durchsetzt“, erklärt Markus Kossack, denkmalpolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion.
Grundlage der Anfrage ist die kulturhistorische städtebauliche Analyse, die den besonderen Wert der historischen Innenstadt hervorhebt und zugleich vor weiteren Eingriffen in das Stadtbild warnt. Aus Sicht der Grünen muss der gesetzlich vorgesehene vorläufige Schutz deshalb konsequent angewendet werden, bis über die Denkmalbereichssatzung entschieden wurde.