Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
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Wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke über den vorläufigen Schutz und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen informiert? Falls ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt?
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Welche Informationen wurden den Eigentümerinnen und Eigentümern zu genehmigungspflichtigen Maßnahmen sowie zu den Zielen des vorläufigen Schutzes zur Verfügung gestellt?
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Wie werden bauliche Veränderungen innerhalb des Geltungsbereichs während der Dauer des vorläufigen Schutzes überwacht?
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Welche Fachbereiche sind für die Kontrolle der Einhaltung des vorläufigen Schutzes zuständig?
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Hat die Verwaltung seit Beginn der Offenlage Verstöße gegen den vorläufigen Schutz festgestellt und wurden Sanktionen ausgesprochen?
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Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung um zu verhindern, dass trotz vorläufigem Schutz Arbeiten stattfinden oder Gebäude so sehr verfallen, dass der Schutz damit ausgehebelt wird?
Begründung
Die kulturhistorische städtebauliche Analyse, die Grundlage für die geplante Denkmalbereichssatzung ist, kommt zu dem Ergebnis, dass die historische Innenstadt Krefelds trotz zahlreicher Veränderungen noch immer über eine stadtbildprägende und kulturhistorisch wertvolle Bausubstanz verfügt. Gleichzeitig wird dort deutlich gemacht, dass weitere ungesteuerte Eingriffe das historische Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigen oder unwiederbringlich zerstören können.
Gerade deshalb kommt dem gesetzlich vorgesehenen vorläufigen Schutz während des laufenden Satzungsverfahrens eine besondere Bedeutung zu. Nur wenn dieser wirksam umgesetzt und überwacht wird, kann verhindert werden, dass durch kurzfristige bauliche Veränderungen vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Ziele der Denkmalbereichssatzung unterlaufen.