Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
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Wie viele Trinkwasserbrunnen sieht das derzeit geplante Netz im Rahmen des Krefelder Hitzeaktionsplans vor, und nach welchen Kriterien (z. B. Bevölkerungsdichte, Hitzebelastung, Aufenthaltsdauer) werden die Standorte ausgewählt?
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Werden bei der Standortplanung explizit auch Orte mit hoher Aufenthaltsdichte vulnerabler Gruppen berücksichtigt – darunter Spielplätze, Schulen, Kitas, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Pflegeeinrichtungen, Sportanlagen sowie Orte, an denen sich obdachlose Menschen regelmäßig aufhalten?
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Ist geplant, die Trinkwasserbrunnen als sogenannte Dauerläufer (kontinuierlicher Wasserfluss, 24h/Tag) zu betreiben, und wurde geprüft, ob diese Betriebsform gegenüber sensorgesteuerten Nichtdauerläufern langfristig kostengünstiger und hygienisch vorteilhafter ist – insbesondere im Hinblick auf reduzierte mikrobiologische Risiken (Stagnationswasser) und vereinfachte Prüfungsintervalle nach Trinkwasserverordnung?
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Werden auch Trinkwasserbrunnenmodelle berücksichtigt, die es Tieren ermöglicht ihren Wasserbedarf in Hitzeperioden zu decken?
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Wie stellt die Verwaltung die Trinkwasserqualität an den Brunnenstandorten sicher, und in welchen Intervallen sind Qualitätsprüfungen (mikrobiologisch, chemisch) nach § 14 TrinkwV
bzw. den BLAG-Empfehlungen geplant? -
Ist vorgesehen, die Standorte der Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet nicht nur digital (z. B. Geoportal/Klimaportal, Trinkwasser unterwegs) sondern auch durch entsprechende Beschilderung sichtbarer zu machen, damit Bürgerinnen und Bürger die Brunnen auffinden können?
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Welches Budget ist im kommenden Haushalt für die Errichtung und den laufenden Betrieb des Trinkwasserbrunnennetzes vorgesehen, und aus welcher Haushaltsstelle
(z. B. Klimaanpassungsmaßnahmen) wird dies finanziert? -
Hat die Verwaltung geprüft, ob für die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen Fördermittel – z. B. aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“,
NRW-Klimaschutzmitteln oder EU-Programmen – akquiriert werden können? -
Kooperiert die Verwaltung bei der Planung und dem Betrieb der Trinkwasserbrunnen mit den Stadtwerken Krefeld (SWK), und wenn ja, in welchem Umfang übernehmen die SWK Aufgaben bei Installation, Betrieb und Qualitätssicherung?
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Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für die Errichtung der ersten Trinkwasserbrunnen, und wann ist eine flächendeckende Grundversorgung im öffentlichen Raum Krefelds realistisch?
Begründung
Die zuletzt erlebte Hitzewelle macht die Auswirkungen des Klimawandels auch in Krefeld wieder spürbar. Hitzewellen nehmen in Häufigkeit, Dauer und Intensität zu, und der öffentliche Raum heizt sich in Sommermonaten stark auf. Während andere Städte in Nordrhein-Westfalen und bundesweit bereits funktionierende Netze öffentlicher Trinkwasserbrunnen betreiben oder konsequent ausbauen, schreiten die entsprechenden Klimaanpassungsmaßnahmen in Krefeld nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion zu langsam voran.
Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 2020/2184/EU) ist die kostenlose Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten ausdrücklich als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge verankert. Krefeld ist dieser Verpflichtung bislang erst in sehr begrenztem Umfang nachgekommen.
Öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen sind eine der wirksamsten, kostengünstigsten und niederschwelligsten Maßnahmen des Hitzeschutzes. Dies gilt besonders für vulnerable Bevölkerungsgruppen: Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie obdachlose Personen sind bei Hitzeereignissen in besonderem Maße gesundheitsgefährdet. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist für diese Gruppen lebensnotwendig und darf nicht vom finanziellen Hintergrund oder der körperlichen Verfassung abhängen.
Aus hygienischer Sicht sprechen zudem gewichtige Argumente für den Betrieb als Dauerläufer: Durch den kontinuierlichen Wasserfluss wird Stagnationswasser vermieden, das als Hauptursache mikrobiologischer Verkeimung gilt. Nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (BLAG-Empfehlungen zur Überwachung von Trinkwasserbrunnen) ermöglicht der Dauerlaufbetrieb vereinfachte Prüfungsintervalle und reduziert den administrativen Aufwand für Betreiber und Gesundheitsamt gleichermaßen.
Die Fraktion BÜNDNIS ’90/DIE GRÜNEN bittet daher die Verwaltung dringend, im Rahmen der Beratungen zum Hitzeaktionsplan Antworten auf die oben gestellten Fragen zu liefern und einen konkreten, finanziell unterlegten Zeitplan für den Aufbau eines flächendeckenden Trinkwasserbrunnennetzes in Krefeld vorzulegen.