Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat, die Verteilung der Mittel im Rahmen der vorgegebenen Quoten und der Übersicht im Anhang zu beschließen.
Der Rat beschließt die Verteilung der Mittel im Rahmen der vorgegebenen Quoten und der Übersicht im Anhang.
Begründung
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 398/26 zum 05.02.2026 und auch in der Vorlage 986/26 für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und den Rat am 15.07.2026 über den Beschluss des Bundes über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) informiert. Dabei wurde deutlich gemacht, dass Krefeld über 12 Jahre ein Betrag von 126.682.181,12 Euro für Sachinvestitionen in den nachfolgenden Bereichen
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Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur,
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Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen,
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Verkehrsinfrastruktur,
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Digitale Resilienz und Digitalisierung,
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Sportinfrastruktur,
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Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz
zur Verfügung stehen wird, wobei Verteilungsquoten für die Investitionsmittel 50 Prozent für den Investitionsbereich nach Nummer 1 , 20 Prozent für den Investitionsbereich nach
Nummer 2 und 30 Prozent für die Investitionsbereiche nach Nummer 3 bis 6 vorgegeben wurden.
Von diesen Quoten weicht die am 15.07.2026 beschlossene Verwendung der Mittel deutlich ab und das ohne Not oder Erläuterung. Die vom Bund vorgegebenen Quoten sind zwar weiche Zielvorgaben, jedoch hat die Verwaltung in ihren Vorlagen deutlich gemacht, dass die Mittel nur dann anderweitig verwendbar seien, “sofern eine Kommune darlegt, dass in den genannten Schwerpunktbereichen keine entsprechenden Investitionsbedarfe bestehen”. Dies ist in Krefeld allerdings nicht der Fall, da die Verwaltung alleine durch die Tabelle im Anhang 2 zur Vorlage 986/26 für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und den Rat am 15.07.2026 eine Vielzahl an weiteren Investitionsbedarfen in den Bereichen 1 und 2 auflistet, die sie aber nicht berücksichtigt.
Wir streben mit unserem Vorschlag eine Orientierung an den vom Bund vorgegebenen Quoten an und legen einen ausgewogenen Kompromiss vor, der sowohl der Intention des Bundes als auch den Bedürfnissen der Stadt Krefeld gerecht wird.
Unser Gesamtentwurf zum Sondervermögen erhöht durch einzelne Mittelverschiebungen und bessere Förderfähigkeit das Investitionsvolumen von 132,4 Mio € um 60,5 Mio € auf 192,9 Mio €. Durch Übernahme bereits etatisierter Maßnahmen aus der Verwaltungsanlage 2 wird zudem im Kernhaushalt ein zusätzliches Investitionsvolumen von 15,3 Mio € ermöglicht, mit welchem auch konsumtive Maßnahmen wie Schlaglochsanierungen oder investive Maßnahmen wie der Neubau der Feuerwache für die Berufsfeuerwehr Uerdingen zusammen mit Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer abgedeckt werden könnten.
Der vorgelegte Entwurf legt insbesondere Wert auf die bisher nicht ausreichend repräsentierten Felder Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Klimaschutz- und Anpassung.
Im Bereich 1 „Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur” herrscht seit vielen Jahren Notstand: wir kommen mit Neubauten nicht schnell genug hinterher und Sanierungen sind wegen alter Baufehler und Kontaminationen langwieriger als geplant. Die Zeche dafür zahlen die Kinder. Hier Fördermittel einzusparen, halten wir für den falschen Weg, daher übernehmen wir zusätzlich zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen noch alle bereits etatisierten Maßnahmen des ZGM z.B. für Schulerweiterungen und Modernisierungen.
Die restlichen Mittel bis zur Erfüllung der Quote von 50% möchten wir für das schon sehr lange geplante aber nie umgesetzte Jugendzentrum in Linn und für die Umsetzung des Lehrschwimmbeckens Gerberstraße bereitstellen, um dem eklatanten Mangel an Schwimmgelegenheiten für den Schulsport schneller zu begegnen und den Forderungen der Jugendverbände gerecht zu werden, dass Infrastrukturmittel nicht nur für Schulen, sondern auch für öffentliche Freizeitangebote genutzt werden. Die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Bildungseinrichtungen sollten die Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllen.
Im Bereich 2 “Sanierung von Liegenschaften, etwa in energetischer Hinsicht, und Maßnahmen, die den Zielen des Klimaschutzes, der Klimafolgeanpassung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit dienen” wird die vorgesehene Quote ebenfalls ohne Grund massiv unterschritten. Daher übernehmen wir zusätzlich die von der Verwaltung bereits angegebenen etatisierten Maßnahmen komplett in die Förderung, darunter Maßnahmen für die energetische Sanierung städtischer Liegenschaften, für die Instandsetzung des Hochwasserpumpwerks und das Konzept für die Niepkuhlen.
Der Betrag für Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften wird von uns auf 11,5 Millionen Euro erhöht. Für dringend notwendigen Klimaschutz ist die Stromwende von elementarer Bedeutung. Doch Krefeld liegt weit hinter den notwendigen Ausbauzielen. Neben der mit dem Solarstrom verbundenen Emissionseinsparungen profitiert die Stadt von einem höheren Autarkiegrad, bedeutenden Einsparungen bei den Energiepreisen sowie zeitnahen Zusatzeinnahmen durch die Einspeisung. Diese positiven wirtschaftlichen Aspekte gewinnen an Bedeutung im Rahmen einer anstehenden Haushaltssicherung.
In der letzten Hitzewelle wurden die Temperaturen in vielen Schulen und Kitas gesundheitsgefährdend hoch. Hier kann ein „Hitzefrei“ nicht die kommunale Antwort für die kommenden Jahrzehnte sein, zumal die Kinder nicht selten in noch wärmere Wohnungen entlassen werden und arbeitende Eltern mit Betreuungsproblematiken konfrontiert sind. Gleichzeitig müssen die kommunalen Gebäude in den Wintermonaten nachhaltiger, das heißt mit erneuerbaren Energieträgern, geheizt werden. Die Lösung für beide Problemstellungen bieten Wärmepumpen, die sowohl heizen als auch kühlen können. In den kommenden Jahren könnten Kombinationen mit Speichern, Wärmepumpen und Gebäudehüllensanierung zu noch höherer Wirtschaftlichkeit der bereits mit PV ausgestatteten Liegenschaften führen. Sowohl zur Kombination als auch für weitere Gebäude sind zusätzliche Analysen für die nächsten Entscheidungen zum Sondervermögen notwendig.
Für die Bereiche 3-6 “Verkehrsinfrastruktur, Digitale Resilienz und Digitalisierung, Sportinfrastruktur, Öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz” wollen wir uns mit den verbleibenden 38 Mio. Euro auf das wesentliche konzentrieren. Ein großer Teil der pauschal angesetzten Mittel unter III.1 der Verwaltungsvorlage soll unter dem Schwerpunkt Radwege und Radwegeförderung eingeplant werden. Hier ist es möglich über das Förderprogramm FöRiNah mit 8 Mio. Euro Mitteln aus dem Infrastrukturpaket und 80%iger Förderung bis zu 40 Mio. Euro Investitionsmittel einzuholen – ein großer Schritt für die hinkende Radinfrastruktur in Krefeld. Da die Feuerwache Uerdingen auch im HSK über den Kernhaushalt abgebildet werden kann, stecken wir zusätzliche Gelder in die Sanierung des Badezentrums Bockum. Über das Förderprogramm SKS (Sanierung kommunaler Schwimmbäder) könnten wir über 3,5 Mio Euro eingesetzte Infrastrukturmittel und 75%iger Förderung gut 14 Mio. Euro Mittel für die Sanierung z. B. der Pumpentechnik des Badezentrums einholen – damit wäre die Sanierung nicht abgeschlossen, aber ein großer Schritt Richtung Zukunftsfähigkeit wäre getan. Der Politik fehlt jedoch jegliche bezifferte Plan- oder Entscheidungsgrundlage. Aufgrund dessen finanzieren wir eine dringend notwendige Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse, die energetische Gebäudehüllensanierung, Wärmepumpenpotenzial der kommunalen Liegenschaften und PV-Stromspeicher darstellen soll.