ANTRAG

Aufbringung einer Fahrbahnmarkierung

Die BV Uerdingen beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den Bereich des absoluten Halteverbots Düsseldorfer Straße Ecke Linner Straße mit dem Zeichen 299 der StVO (Zickzacklinie) zu versehen, um deutlicher auf das Halteverbot hinzuweisen.

Begründung

Das absolute Halteverbot wird in erheblichem Maße missachtet.

Foto 1

Foto 2

Vorlagennummer

2164/21 A

Behandelt am

2. November 2021

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