Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
– Welche Planungen existieren beim Fachbereich Ordnung zur Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bestattungsgesetzes NRW in Bezug auf die Verstreuung von Totenasche außerhalb von
Friedhöfen im Stadtgebiet Krefeld?
– Wie bewertet der Fachbereich Ordnung die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Anforderungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben, insbesondere im Hinblick auf
Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und Kontrollmöglichkeiten?
– Ist vorgesehen, städtische Leitlinien, Verwaltungsvorschriften oder ein einheitliches Verfahren zur Anwendung der neuen Regelungen zu entwickeln? Falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
Begründung:
Mit der neuen Friedhofssatzung trägt die Verwaltung den heute vielfältigeren Bestattungswünschen Rechnung und erweitert die Möglichkeiten der Bestattung auf Friedhöfen. Das Bestattungsgesetz NRW erlaubt jedoch nach Maßgabe lokaler Behörden auch das Ausbringen von Totenasche außerhalb von Friedhöfen, wenn die Achtung der Totenruhe sowie ein dauerhafter öffentliches Zugang gewährleistet ist.
Diese Regelungen werfen für Kommunen konkrete Fragen hinsichtlich Zuständigkeiten, Genehmigungsverfahren, organisatorischer Umsetzung und Kontrollmöglichkeiten auf. Um Transparenz über den Umgang der Stadt Krefeld mit der Rechtslage zu erhalten und eine rechtssichere, einheitliche sowie praktikable Anwendung sicherzustellen, ist eine Darstellung der bisherigen Planungen und Bewertungen des Fachbereichs Ordnung erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Einzelfallentscheidungen und öffentlicher Sensibilität besteht ein Interesse an klaren Leitlinien und Verfahren.
