ANFRAGE

Sachstand zur Vorlage 7559/25 “Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer”

Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

– Zu welchem Ergebnis ist die Evaluierung der bereits geltenden Mehrwegpflicht gekommen? Auf welche Daten stützt sich die Evaluation?

– Mit welchen Akteuren wurde bisher Kontakt aufgenommen?

– Mit welchen Kommunen wurde Kontakt aufgenommen?

– Wann wird eine darauf aufbauende Vorlage den zuständigen Gremien vorgelegt?

Begründung:

Im April 2025 reagierte die Verwaltung auf eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung zum Thema einer möglichen kommunalen Verpackungssteuer mit einer Vorlage, die dem Hauptausschuss zur Kenntnis vorgelegt wurde und die darstellte, dass die Verwaltung, gemeinsam mit den lokalen Akteuren ins Gespräch kommen wollte (genannt wurden u. a. DEHOGA, Werbegemeinschaft, Interessenverbände als auch die Naturschutzverbände) und folgende Punkte angehen wollte:

1. Evaluierung der bereits geltenden gesetzlichen Mehrwegpflicht – was ist gut gelaufen, wo lagen/liegen die Gründe für die Nichtumsetzung.

2. Prüfung von freiwilligen Selbstverpflichtungen, die eine gesetzliche Regelung überflüssig machen.

3. Darstellung der Erfahrungen mit bereits bestehenden Angeboten von Mehrwegsystemen.

4. Austausch mit den Kommunen, die die Verpackungssteuer eingeführt haben (aktuell Tübingen und Konstanz) hinsichtlich der Zielerreichung.

Es wurde abgeschlossen mit “Gemeinsames Ziel soll es sein, Wege zu identifizieren und zu verabreden, wie in der Innenstadt und in den Quartierszentren in der Zukunft vermeidbarer Müll deutlich reduziert werden kann.”

Da die damalige Vorlage keine Informationen dazu enthielt, wann diese Arbeiten abgeschlossen sein sollten und bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Information über die politischen Gremien erfolgt ist, bitten wir über diese Anfrage um eine erste Information zu bisherigen Aktivitäten und der weiteren Zeitplanung.