ANTRAG

zu Top 6 Glockenspitz

Die Bezirksvertretung Ost berät vor:

– Die Verwaltung ergänzt die bisherige Planung – sofern dies nach aktueller Rechtslage unter Beibehaltung des vorgelegten Lageplans möglich ist – um bauliche Trennelemente, etwa in Form von
flexiblen Pollern oder anderen geeigneten, gut sichtbaren Abgrenzungselementen, zwischen Radfahrstreifen und KFZ-Fahrbahn.

– Dabei ist sicherzustellen, dass die Trennelemente dauerhaft gut sichtbar sind und ihre Wahrnehmbarkeit auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen gewährleistet bleibt.

Begründung:

Bauliche Trennelemente – etwa in Form von flexiblen Pollern oder anderen geeigneten, gut sichtbaren Abgrenzungselementen – können dazu beitragen, das Befahren oder Halten auf den Radfahrstreifen wirksam zu unterbinden und damit die objektive und subjektive Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Der Antrag formuliert daher bewusst die Einschränkung, dass die Ergänzung „sofern dies nach aktueller Rechtslage unter Beibehaltung des vorgelegten Lageplans möglich ist“ erfolgen soll.
Damit wird der bestehende Planungsstand respektiert, zugleich aber geprüft, ob innerhalb des vorgesehenen Querschnitts eine zusätzliche qualitative Aufwertung durch bauliche Trennung realisierbar ist.