Die Verwaltung identifiziert Grundschulen für die Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums und bewirbt sich auf die Landesförderung “Familiengrundschulzentren”. Dabei wird in der
Bedarfsermittlung auch der Schulsozialindex betrachtet.
Begründung:
Das Land NRW fördert ab sofort Kommunen bei der Errichtung von “Familiengrundschulzentren” mit einer Gesamtsumme von 5,7 Mio.€. In diesen Familiengrundschulzentren sollen Quartiersarbeit und schulische Bildung als besondere Bausteine für Chancengerechtigkeit zusammengeführt werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2026 und steht allen Kommunen offen, die mehr als zwei Ganztagsgrundschulen im Startchancenprogramm haben. Dieses trifft auf Krefeld zu, daher sollte dieses Förderprogramm nicht ungenutzt bleiben. Die Familiengrundschulzentren können mit dieser Förderung schon zum Schuljahresbeginn 2026/2027 ihre Arbeit aufnehmen.
