ANTRAG

zu TOP 14 Carl-Wilhelm-Straße

Die Verwaltung prüft zur zusätzlich zur autofreien Carl-Wilhelm-Straße (Abstimmungspunkt 2 der Vorlage 556/26) eine einheitliche Gestaltung nach der Kulturhistorischen Städtebaulichen Analyse.

Begründung:
Die Carl-Wilhelm-Straße ist im Bereich des Rathauses bis zur Klosterstraße eine Fußgängerzone, von dort bis zur Friedrichstraße hingegen eine möblierte Gemengelage, und von dort bis zur Königstraße eine Einbahnstraße mit Parkstreifen und der Öffnung des Radverkehrs in beiden Richtungen.

Eine einheitliche Gestaltung würde hier für mehr Struktur und Aufenthaltsqualität sorgen, und die Bedeutung als Kultur-Achse unterstreichen.