ANFRAGE

Sachstand Lichtmasterplan

Der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften hat am 05.03.2024 die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der NGN den digitalen Lichtmasterplan Krefeld zu erarbeiten (Vorlage 5471/23).

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche in der Vorlage skizzierten Teilschritte (Leistungsverzeichnis, Beauftragung Fachbüro, Einrichtung Lenkungskreis) sind wann erfolgt?

2. Falls die Fertigstellung zum in 2024 geplanten Zeitpunkt (Ende 2025) nicht umsetzbar war: Bis wann ist mit der Fertigstellung und im Anschluss mit einem Beschluss in den zuständigen politischen Gremien zu rechnen?

Begründung:

Beleuchtung beeinflusst Sicherheit, Aufenthaltsqualität, Stadtgestaltung, Klima- und Artenschutz sowie Energieverbrauch gleichermaßen. Jede einzelne Beleuchtungsmaßnahme stellt dabei eine Abwägungsentscheidung dar. Ein Lichtmasterplan setzt hierfür den notwendigen strategischen Rahmen. Er definiert klare Leitlinien und Prioritäten, schafft transparente Standards und sorgt dafür, dass diese Abwägungen nicht isoliert, sondern auf Grundlage eines gesamtstädtischen Konzepts erfolgen.