ANTRAG

Entsiegelung in der Siedlung Schicksbaum

Die Bezirksvertretung West beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, am Beispiel der Siedlung Schicksbaum aufzuzeigen, wie die Landesbauordnung umgesetzt wird und Flächen entsiegelt werden. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden.

1. Wie viele Anordnungen für den Rückbau von “Schottergärten”, Kunstrasen und illegalen Parkplätze wurden seit 2019 durch die Stadt in Schicksbaum erlassen ?

2. Wie hoch ist das Bußgeld, wenn die Anordnung missachtet wird?

3. Welche Unterstützung erhalten die Eigentümer durch die Stadt oder Dritte wie dem NABU bei der Begrünung ihrer Vorgärten?

4. Wie können die Anwohner sich an die Stadtverwaltung wenden, wenn in ihrer Nachbarschaft das Begrünungsgebot missachtet wird?

Begründung:

Die Siedlung Schicksbaum wurde Anfang der 2000 Jahren entwickelt und es ist eine besondere Wohnkultur entstanden. Aber insbesondere im Sommer wird deutlich, dass es eine großflächige Versiegelung gibt. Dadurch heizt sich die Siedlung an heißen Sommertagen stark auf. Hinzu kommt, dass bei Starkregenereignissen keine ausreichenden Versickerungsflächen vorhanden sind und die Überschwemmungsgefahr steigt. Verstärkt wird der Effekt durch die zahlreichen “Schottergärten” oder auch illegale Parkflächen. Die Landesbauordnung sieht schon seit den 2000 Jahren ein Begrünungsgebot vor. Sie wurde 2019 und 2024 nochmal verschärft. Konkret steht in der Landesbauordnung NRW, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen. Deshalb sind seit 2024 landesweit Kunstrasen, Schottergärten und Stellplätze nicht mehr zulässig.

Die Stadt Krefeld kann den Rückbau für bestimmte Flächen anordnen und Bußgelder verordnen. Bisher hält sich die Stadt Krefeld bei der Umsetzung der Landesbauordnung stark zurück, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.

In der Siedlung ‚Schicksbaum” sind in letzter Zeit vermehrt Klagen gekommen, dass Schottergärten und illegale Parkplätze vor den Häusern angelegt wurden und die Stadtverwaltung trotz Aufforderungen von Anwohnern nicht reagiert und den Rückbau anordnet.