Immer häufiger werden Vorgärten großflächig gepflastert. Die Krefelder Grünen wollen deshalb wissen, welche Möglichkeiten die Stadt hat, gegen unnötige Versiegelungen vorzugehen.
Anlass ist insbesondere die Entwicklung an der Kempener Allee.
„Gerade in heißen Sommern fällt auf, wie viele Vorgärten inzwischen nahezu vollständig gepflastert sind. Damit gehen Grünflächen verloren, Regenwasser kann schlechter versickern und das unmittelbare Umfeld heizt sich stärker auf“, erklärt Rolf-Bernd Hechler, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Bei Recherchen im Stadtarchiv ist Hechler auf historische Regelungen für die Kempener Allee gestoßen. Bereits 1903 verpflichteten sich Grundstückseigentümer dort vertraglich dazu, zwischen den Gebäuden und der Straße Vorgärten anzulegen. Entsprechende Grunddienstbarkeiten wurden anschließend eingetragen. In den historischen Unterlagen findet sich zudem ein Hinweis auf ein damals geplantes Ortsstatut zur Bebauung der Kempener Allee.
Welche Bedeutung diese mehr als 120 Jahre alten Regelungen heute noch haben, wollen die Grünen mit einer Anfrage im Planungsausschuss klären lassen.
„Uns interessiert, ob aus den historischen Regelungen noch heute rechtliche Vorgaben für die Vorgärten an der Kempener Allee folgen. Gleichzeitig wollen wir grundsätzlich wissen, wie die Stadt mit großflächig gepflasterten Vorgärten umgeht“, erklärt Julia Müller, planungspolitische Sprecherin der Grünen.
Denn bereits § 8 Abs. 1 der Bauordnung NRW verlangt grundsätzlich, dass nicht überbaute Grundstücksflächen wasseraufnahmefähig sowie begrünt oder bepflanzt werden, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden.
„Deshalb wollen wir von der Verwaltung wissen, wo notwendige Zufahrten, Wege oder Stellplätze enden und unnötige Versiegelung beginnt. Unser Ziel ist klar: Wir brauchen mehr Entsiegelung und Begrünung in der Stadt und keine neuen Pflasterflächen, wo sie nicht erforderlich sind“, so Müller.