Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
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Aus welchen konkreten rechtlichen, verkehrstechnischen oder sonstigen fachlichen Gründen kann eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf der Ritterstraße zwischen Siemesstraße und Kölner Straße nicht unabhängig von den übrigen Maßnahmen des Lärmaktionsplans geprüft und gegebenenfalls vorgezogen umgesetzt werden?
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Welche Voraussetzungen müssen für eine Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf der Ritterstraße erfüllt sein, welche davon sind bereits geprüft und welche Prüfungen bzw. Daten fehlen gegebenenfalls noch?
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Bis wann kann eine eigenständige Prüfung von Tempo 30 für den genannten Abschnitt der Ritterstraße abgeschlossen werden und kommt bis zur Umsetzung des Gesamtmaßnahmenpakets eine vorgezogene, gegebenenfalls zunächst befristete Einführung in Betracht?
Begründung:
Die Ritterstraße gehört zu den besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten Krefelds und wird im Lärmaktionsplan der höchsten Priorität zugeordnet. Nach Angaben der Verwaltung soll die Prüfung der dort vorgesehenen Maßnahmen jedoch Bestandteil eines umfassenden und abgestimmten Gesamtverfahrens sein. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stellt sich deshalb die Frage, weshalb eine vergleichsweise kurzfristig umsetzbare Maßnahme wie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht vorgezogen und eigenständig geprüft werden kann.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann einen relevanten Beitrag zur Lärmminderung leisten. Nach Angaben des Umweltbundesamtes führt eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h – abhängig unter anderem vom Lkw-Anteil – typischerweise zu einer Verringerung des Mitteilungspegels um etwa 2 bis 3 dB(A), d. h. zu einer Halbierung des Lärms. Untersuchungen zeigen darüber hinaus, dass Tempo 30 auch besonders störende Pegelspitzen und Pegelschwankungen reduzieren kann.
Verkehrslärm ist zugleich eine gesundheitlich relevante Umweltbelastung. Gerade bei einer dauerhaft hohen Belastung kommt deshalb auch Maßnahmen Bedeutung zu, die mit vergleichsweise geringem Aufwand kurzfristig umgesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund sollte nachvollziehbar dargelegt werden, ob tatsächlich fachliche oder rechtliche Gründe gegen eine vorgezogene Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 auf der Ritterstraße sprechen. Eine kurzfristige Geschwindigkeitsreduzierung würde weitergehende Maßnahmen wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder bauliche Veränderungen nicht ausschließen, sondern könnte gegebenenfalls bereits während deren Planung zu einer Entlastung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner beitragen.