Antrag

Änderungsantrag zur Vorlage 1425/26 Weiterentwicklung der Krefelder Schullandschaft (weiterführende Schulen)

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen,

    1. welche Ergebnisse die Workshops mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen zur Akzeptanz des Vorschlags der Verwaltung hatten und welche Zustimmungen/Ablehnungen für die Vorschläge vorliegen;

    2. welche Gespräche mit Schulgemeinschaften, insbesondere an den betroffenen Schulen aus der Vorlage, geführt wurden und welche Voten zu den vorgeschlagenen Schritten abgegeben wurden;

    3. welche Gespräche mit der Bezirksregierung bzw. der Schulaufsicht stattgefunden haben, welche konkreten Resultate daraus in den Verwaltungsvorschlag eingeflossen sind und welche Vorschläge mit welcher Begründung verworfen wurden;
    4. wie die vorgeschlagenen Maßnahmen in eine langfristige Gesamtstrategie zur Entwicklung der Krefelder Schullandschaft auch unter Berücksichtigung der Inklusion an Regelschulen eingebettet sind, und ob der Neubau einer Förderschule in den Überlegungen der Verwaltung enthalten ist;
    5. welche alternativen Modelle zur Weiterentwicklung der Krefelder Schullandschaft geprüft wurden – einschließlich innovativer Schulversuche wie Primusschulen oder anderer Pilotprojekte – und aus welchen fachlichen, organisatorischen oder standortbezogenen Gründen diese Optionen nicht weiterverfolgt wurden;

    6. wie die Maßnahmen mit der Stadtentwicklung, Sozialraumplanung und Verkehrserschließung abgestimmt wurden;

    7. welche pädagogischen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen ein vollständiger Umzug des Gymnasiums Horkesgath auf die betroffene Schulgemeinschaft und ihre Angebote hat;

    8. wie die langfristige Stabilität der Oberstufen nach einem Umzug des Gymnasiums Horkesgath belastbar prognostiziert wird;

    9. ob der Umzug des Gymnasiums Horkesgath zu einer Stärkung des Hannah‑Arendt‑Gymnasiums führen und dieses so als vollwertiges Gymnasium erhalten bleiben könnte, auch vor dem Hintergrund, dass das Hannah-Arendt-Gymnasium sich zu einer Ganztagsbetreuung entschieden hat;

    10. warum eine Sekundarschule am Standort des Hannah‑Arendt‑Gymnasiums pädagogisch und nachfragebezogen sinnvoll sein soll;

    11. welche Annahmen für die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule hinsichtlich der Schülerzahlprognosen dem Verwaltungsvorschlag zugrunde liegen und wie diese Annahmen die Verwaltung zum Schluss geführt haben, keine Maßnahmen vorzunehmen;

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bisher nicht geführte Gespräche mit allen betroffenen Schulgemeinschaften nachzuholen und eine Beschlussvorlage auszuarbeiten, die alle Modalitäten der geplanten Veränderungen der Schullandschaft enthält und von den betroffenen Schulgemeinschaften mitgetragen wird. Sollte keine gemeinsame Lösung gefunden werden, stellt die Verwaltung dem Ausschuss den Verlauf der Gespräche vor und legt mindestens eine weitere, mit den Schulgemeinschaften abgestimmte Alternative zu den bisherigen Planung zur Abstimmung vor.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 07.07.2026 wurde gegenüber der Verwaltung deutlich gemacht, dass bei den anstehenden weitreichenden Entscheidungen zur zukünftigen Schulentwicklung nicht allein ein Verwaltungsvorschlag vorgelegt werden kann. Für eine verantwortungsvolle politische Entscheidung ist vielmehr erforderlich, dass auch geprüfte Alternativen, deren Auswirkungen, sowie die Gründe für ihre Verwerfung transparent dargestellt werden. Ausdrücklich wurde angeboten, entsprechende Unterlagen auch während der sitzungsfreien Zeit in den Sommerferien zur Verfügung zu stellen.

Die nun vorliegende Darstellung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Insbesondere bleibt für die Politik nicht nachvollziehbar, welche Handlungsalternativen im bisherigen Prozess tatsächlich geprüft wurden, nach welchen Kriterien die Verwaltung diese bewertet hat und aus welchen Gründen schließlich die in Vorlage 1425/26 dargestellten Vorschläge ausgewählt wurden. Damit fehlt ein wesentlicher Teil der Grundlage, die der Ausschuss für eine eigenständige politische Bewertung benötigt.

Ebenso unzureichend dargestellt ist die Beteiligung der betroffenen Schulen. Die Verwaltung verweist auf Workshops und Gespräche mit Schulleitungen und Schulgemeinschaften, ohne transparent zu machen, welche Positionen dort vertreten wurden, wie hoch die Akzeptanz der einzelnen Vorschläge war und in welcher Weise diese Rückmeldungen in die weitere Planung eingeflossen sind. Gespräche mit Mitgliedern betroffener Schulgemeinschaften sowie die Einwohnerfragestunde des Rates am 14. September 2026 werfen vielmehr die Frage auf, ob wesentliche Einwände im bisherigen Verfahren ausreichend berücksichtigt wurden.

Gerade bei Entscheidungen, die tief in bestehende Schulstrukturen eingreifen und erhebliche Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und ganze Schulgemeinschaften haben können, reicht es nicht aus, Beteiligung lediglich durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung müssen für die politischen Entscheidungsträger nachvollziehbar dokumentiert und in die Abwägung einbezogen werden.

Von einer sorgfältigen Vorbereitung einer derart weitreichenden Entscheidung ist daher zu erwarten, dass neben Schülerzahlen, Raumbedarfen und weiteren quantitativen Grundlagen auch die geprüften Alternativen, die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die Rückmeldungen der betroffenen Schulgemeinschaften offengelegt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Ausschuss nachvollziehen, ob der Verwaltungsvorschlag das Ergebnis einer ergebnisoffenen Prüfung verschiedener Optionen ist oder ob Alternativen frühzeitig ausgeschlossen wurden.

Mit dem Antrag soll deshalb die Transparenz hergestellt werden, die für eine sachgerechte politische Entscheidung erforderlich ist. Die Verwaltung ist aufgefordert, den bisherigen Entscheidungs- und Beteiligungsprozess vollständig nachvollziehbar zu machen und dem Ausschuss die Informationen vorzulegen, die dieser für eine eigenständige Bewertung der vorgeschlagenen Veränderungen benötigt.