Antrag

zu TOP 4.1 Einrichtung einer Fußgängerampel auf der Hauptstraße

Die Bezirksvertretung Ost empfiehlt dem Ausschuss für Planung, Verkehrsplanung, Stadtentwicklung und Liegenschaften, der Empfehlung der Verwaltung zur Weiterverfolgung der Ausführungsplanung und Umsetzung der baulichen Mittelinsel (Variante B) mit folgenden Ergänzungen zu folgen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführungsplanung der Variante B (bauliche Mittelinsel) um folgende Maßnahmen zu ergänzen:

  1. Die Querungsstelle über die Hauptstraße ist zusätzlich durch einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) deutlich zu kennzeichnen und entsprechend zu beschildern (Verkehrszeichen 350-10).

  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Beleuchtung im Bereich der Querungsstelle verbessert bzw. ergänzt werden kann, um insbesondere bei Dunkelheit eine gute Erkennbarkeit der Querungsstelle sowie eine ausreichende Sichtbarkeit zwischen querenden Fußgänger*innen und dem Kfz-Verkehr sicherzustellen.

Begründung:

Die mit Variante B vorgesehene Mittelinsel schafft eine wichtige bauliche Verbesserung der Querungssituation auf der Hauptstraße. Sie ermöglicht es insbesondere Kindern und anderen zu Fuß Gehenden, die Fahrbahn in zwei Etappen zu queren. Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass die Querungsstelle insbesondere für Grundschulkinder von Bedeutung ist.

Gerade vor diesem Hintergrund sollte die Querungsstelle nicht nur baulich, sondern auch für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig erkennbar sein. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung macht deutlich, dass hier eine Querungsstelle für den Fußverkehr besteht und besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

Eine Mittelinsel ohne zusätzliche Kennzeichnung kann insbesondere an einer stärker befahrenen Straße zu einer weniger eindeutigen Situation führen. Die Hauptstraße weist laut Verwaltung eine Kfz-Verkehrsbelastung von rund 1.500 Fahrzeugen pro Spitzenstunde auf. Gleichzeitig queren hier unter anderem Schüler*innen im Zusammenhang mit der nahegelegenen Bushaltestelle bzw. Buswendeschleife.
Auch eine ausreichende Beleuchtung ist für die Sicherheit der Querungsstelle von Bedeutung. Die Verwaltung hat bei der ursprünglich geprüften Variante A bereits eine Ergänzung der Fahrbahnbeleuchtung im Anhalteweg vorgesehen. Entsprechend sollte auch für die nun vorgesehene Variante B geprüft werden, wie die Sichtbarkeit der Querungsstelle und der querenden Personen insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen verbessert werden kann.

Die Ergänzungen dienen damit dazu, die mit der Mittelinsel beabsichtigte Erhöhung der Querungssicherheit konsequent umzusetzen und die Querungsstelle insbesondere für Kinder und andere schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende möglichst eindeutig und sicher zu gestalten.