Antrag

Verkehrsproblematik im Bereich Grundschule Fungendonk, Kita Fungendonk und Kita Bacherhofstraße

Die Bezirksvertretung Ost beschließt, den Beschlussentwurf der Vorlage 1452/26 A wie folgt zu ergänzen:

  1. Im Rahmen der Erstellung des Verkehrskonzeptes wird die Verwaltung gebeten, die Einrichtung einer Schulstraße auf der Straße Fungendonk im Abschnitt zwischen Heisterdonk und Elmendonk zu prüfen und die notwendigen Beteiligungsverfahren mit der Schulgemeinschaft für die Einrichtung an der Schule durchzuführen. Die Ergebnisse der hierfür notwendigen straßenverkehrs- und gegebenenfalls straßenrechtlichen Schritte sowie einen möglichen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Eckpunkte geprüft werden:

  2. Es soll geprüft werden, ob der genannte Abschnitt an Schultagen zunächst in der Zeit von 07:50 Uhr bis 08:10 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden kann. Ziel ist insbesondere, die Verkehrssituation und die Sicherheit der Schüler*innen im Bereich Fungendonk sowie im Kreuzungsbereich Bökendonk/Fungendonk zu verbessern.

  3. Ebenso soll eine zeitlich begrenzte Sperrung während der Hauptabholzeit am Nachmittag geprüft werden. Die hierfür geeignete Zeitspanne soll die Verwaltung in Abstimmung mit der Grundschule Fungendonk und den betroffenen Kindertageseinrichtungen anhand der tatsächlichen Abholzeiten ermitteln.

  4. Die Verwaltung prüft die konkrete Ausgestaltung einer Schulstraße, insbesondere die erforderliche Beschilderung bzw. Absperrung, geeignete Zufahrtsregelungen sowie gegebenenfalls notwendige Ausnahmen etwa für Anwohnende, Rettungsdienste oder weitere notwendige Verkehre. Die Bezirksvertretung Ost wird über das Ergebnis der Prüfung und einen möglichen Umsetzungsvorschlag informiert.

Begründung

Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion beschreibt bereits seit längerem bestehende Probleme durch den Hol- und Bringverkehr im Umfeld der Grundschule Fungendonk und der angrenzenden Kindertageseinrichtungen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Bökendonk und Heisterdonk durch den elterlichen Hol- und Bringverkehr genutzt werden und hierdurch problematische Verkehrssituationen entstehen. Mit der Einrichtung einer Schulstraße auf dem Fungendonk zwischen Heisterdonk und Elmendonk soll deshalb eine konkrete Maßnahme zur Entschärfung der Situation umgesetzt werden. Durch die zeitlich eng begrenzte Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr während der morgendlichen Bringzeit soll insbesondere der Bereich Bökendonk/Fungendonk von gleichzeitigem Hol- und Bringverkehr entlastet und der unmittelbare Schulweg für die Kinder übersichtlicher gestaltet werden.

Auch der ADAC rät inzwischen ausdrücklich davon ab, Kinder regelmäßig mit dem Auto unmittelbar bis vor die Schule zu bringen. Nach einer aktuellen Veröffentlichung des ADAC sollen Grundschulkinder nach Möglichkeit zu Fuß zur Schule gehen; bei langen oder unsicheren Schulwegen könne eine Fahrt mit dem Auto erforderlich sein, dann seien jedoch beispielsweise Elternhaltestellen in einiger Entfernung zur Schule sinnvoll. Der ADAC verweist dabei insbesondere auf Staus, Wendemanöver und unübersichtliche Verkehrssituationen durch sogenannte Elterntaxis. Eine Schulstraße entspricht diesem Ansatz, weil sie den Kraftfahrzeugverkehr im unmittelbaren Schulumfeld nur zu den besonders sensiblen Bring- und Abholzeiten beschränkt.

Ein wesentlicher Faktor für das Gelingen einer Schulstraße ist dabei die frühzeitige Beteiligung der unmittelbar Betroffenen. Auch die Initiative Changing Cities weist auf Grundlage ihrer Erfahrungen mit Schulstraßen darauf hin, dass insbesondere die aktive Einbindung der jeweiligen Schule für eine erfolgreiche Umsetzung von großer Bedeutung ist. Schule, Eltern und Kinder kennen die alltäglichen Wege, Konfliktpunkte und Abläufe vor Ort am besten. Ihre Erfahrungen sollten deshalb bereits in die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme einfließen. Auch die angrenzenden Kindertageseinrichtungen sowie – soweit erforderlich – Anwohnende sollten in geeigneter Form einbezogen werden. Eine solche Beteiligung kann zugleich dazu beitragen, die Regelung alltagstauglich auszugestalten, Akzeptanz zu schaffen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

In Nordrhein-Westfalen können Schulstraßen als zeitlich begrenzte Sperrungen für den Kfz-Verkehr grundsätzlich umgesetzt werden. Neben dauerhaften Regelungen kommt dabei auch ein zunächst befristeter Verkehrsversuch in Betracht. Damit besteht die Möglichkeit, die konkrete Ausgestaltung zunächst praktisch zu erproben, Erfahrungen von Schule, Eltern, Kindern und Anwohnenden einzubeziehen und die Regelung bei Bedarf anzupassen.

Für die morgendliche Situation bietet sich aufgrund des Schulbeginns eine Sperrzeit von 07:50 Uhr bis 08:10 Uhr an. Für den Nachmittag soll bewusst noch keine feste Uhrzeit vorgegeben werden. Vielmehr soll gemeinsam mit Schule und Kindertageseinrichtungen ermittelt werden, wann der stärkste Abholverkehr tatsächlich stattfindet, damit die Maßnahme zielgerichtet und auf den erforderlichen Zeitraum begrenzt werden kann.